Platzordnung PGHV Bliedersdorf/Harsefeld e.V.

 


Diese Platzordnung gilt während und außerhalb der Trainingszeiten!


1. Alle Mitglieder können zu jeder Zeit auf den Übungsplatz. Das Betreten der Plätze und der Aufenthalt auf dem gesamten Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für Unfälle und entstandene Schäden ist der Verein nicht haftbar.


2. Während der Übungszeiten ist den Anordnungen der Ausbildungswarte unbedingt Folge zu leisten.


3. Jeder Hund muss auf dem Vereinsgelände an der Leine geführt werden. Abgeleint wird der Hund erst in der Box oder im Auto. Auf dem gesamten Vereinsgelände darf kein Hund frei herumlaufen.


4. Jeder Hundeführer ist für alle Schäden rechtlich haftbar, die sein Hund auf dem Vereinsgelände verursacht. Aus diesem Grund muss für alle Hunde auf dem Vereinsgelände eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.


5. Wird mit dem Hund nicht gearbeitet, so hat der Hund in der Box oder im Auto zu sein. Der Hund darf nicht am offenen Auto oder am Zaun angebunden werden.


6. Bei Krankheit oder Verdacht einer Krankheit besteht für den Hund Platzverbot. Dieses bezieht sich nur auf ansteckende Krankheiten.


7. Das Vereinsgelände darf nur mit den Hunden betreten werden, die gegen Tollwut geimpft und haftpflichtversichert sind.


8. Bevor der Hund auf den Übungsplatz geführt wird, „lösen“ lassen. Hinterlassenschaften des Hundes sind sofort zu entfernen (Kotbeutel befinden sich am Vereinsgeländeeingang).


9. Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich nicht auf den Übungsplatz.


10. Hunde dürfen nicht mit in das Vereinsheim genommen werden.


11. Fremde Hunde nicht anfassen.


12. Das Rauchen auf dem Übungsplatz ist zu unterlassen.


13. Das Vereinsgelände so hinterlassen, wie man es vorgefunden hat.


14. Boxen und Übungsgelände sind pfleglich zu behandeln.


15. Nach Betreten und Verlassen des Übungsplatzes ist die Pforte zu schließen.


Die Platzordnung soll dem Wohl aller dienen. Jeder hat sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass keine Störungen des Übungsbetriebes auftreten. Verstöße können mit einem Platzverweis durch ein Vorstandsmitglied geahndet werden.

 


Der Vorstand

Hundeverein 0